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VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ

Seit den verheerenden Bränden des Mittelalters, denen oft ganze Städte zum Opfer fielen, haben die leidvoll gemachten Erfahrungen zu einem stetig verbesserten Verständnis für den vorbeugenden passiven Brandschutz geführt. Der heutige hohe Stellenwert des Brandschutzes im deutschen Baurecht wird durch das allgemeine Schutzziel im §17 der
Musterbauordnung verdeutlicht:

„Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass einer Entstehung von Bränden vorgebeugt, eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird, die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten gewährleistet werden kann und wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden.“

Das deutsche Baurecht und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen
regeln verbindlich, welche Baustoffe
bzw. Baustoffklassen
in den jeweiligen Gebäuden und Gebäudeteilen verwendet werden dürfen. Die Einteilung der Baustoffe in die
bauaufsichtlichen Klassen „nichtbrennbar, schwer bzw. normalentflammbar“
erfolgt aufgrund von genormten Brandprüfungen, die zu den korrespondierenden
Baustoffklassen A2, B1 und B2 führen.

Die Einsatzbereiche für die jeweilige Baustoffklasse folgen der Philosophie:
Je höher bzw. größer das Gebäude und je größer die Anzahl der darin befindlichen Menschen ist, desto höher sind die Anforderungen an die zu verwendenden Baustoffe.

Hierzu zählen insbesondere
Hochhäuser, Krankenhäuser,
Altersheime, Schulen, Kindergärten
sowie Sportstadien und andere öffentliche Gebäude, bei denen mit einer hohen Zahl von anwesenden Menschen gerechnet werden muss.

Innerhalb der Gebäude kommt vor allem den Fluchtund Rettungswegen höchste Bedeutung hinsichtlich des Brandschutzes zu, da sie einerseits den Menschen ein gefahrloses Verlassen des Gebäudes, andererseits den Rettungskräften und Löschmannschaften ein Betreten des Gebäudes auch lange nach Ausbruch eines Brandes ermöglichen sollen. In Fluchtwegen kommen daher nur nichtbrennbare Baustoffe der Baustoffklasse A zum Einsatz, die über das eigentliche Brandverhalten hinaus auch Anforderungen an die Rauchentwicklung und die Entstehung toxischer Gase im Brandfall erfüllen müssen:

Diese höchsten Anforderungen werden von unseren Akustikbaustoffen aus Metall
und der anorganischen Blähglasgranulat- platte Mikropor G A2 erfüllt, für die die entsprechenden bauaufsichtlichen Nachweise vorliegen.

In Deutschland werden die Nachweise als sogenannte Allgemeine Bauaufsichtliche
Zulassung oder als Allgemeines
Bauaufsichtliches Prüfzeugnis der Baustoffklasse A2 geführt.

In der Schweiz erfüllen die  Produkte Metall und Glasakustikbaustoffe die Klassen 6q.3 und in Österreich wird mit den Glas und Metallakustikbaustoffen die Klassifizierung A, „nichtbrennbar“ erreicht.

Für den Fall, dass ein  Verbundwerkstoff in A2-Qualität  verlangt wird, stehen selbstverständlich die entsprechenden A2-Trägerplatten und Beschichtungs- materialien zur Verfügung und können mit den jeweiligen A2-Verbund-Prüfzeugnissen nafchgewiesen werden.

 
 

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