AKUSTIK AUS GLAS
RAUMSCHIESSANLAGEN
Allgemeines
| Für Schießstände gelten Forderungen der Schießstand-Richtlinie 5.3.3.3 für das Schießen auf Zwischenentfernungen (Verteidigungsschießen) in sicherheits- und schießtechnischer Hinsicht, in geschlossenen Schießstätten (Raumschießanlagen).
Im Punkt 5.5.3.2 werden die Forderungen an die Verkleidung von geschlossenen Schießständen geregelt. Das Produkt MIKROPOR® G wurde durch amtlich bestellte Schießstandsachverständige geprüft. |
Die für die Versuchsdurchführung Bei keinem der bei der Prüfung Alle auftreffende Geschosse in den Auftreffwinkeln zwischen 25° und 90 ° durchschlugen das MIKROPOR ® G A2 und wurden an der Stahlplatte zerlegt. Teile von Projektilen, die von der sicher im Weichholz aufgenommen. Geschossfragmente konnten im MIKROPOR® G A2 nicht festgestellt werden. |
Weder Projektile noch Teile davon setzten sich, in den Winkeln von 25° bis 90° von der Oberfläche des MIKROPOR® G A2 ab. Ebenso kam es zu keinen Rückprallern.
Durch die Kombination von mechanischer Beanspruchbarkeit sowie der Elastizität des Werkstoffesvund gemäß Prüfungen und Gutachten Nr.04/2007 sowie Nr.02/2008 erfüllt das geprüfte Material die Forderungen.
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Waffen und Monition bei der durchführung des Versuchs:
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Waffe: Polizeidienstpistole P6, Kal. 9 mm 1. Munition: 9 mm x 19, DM 11 2. Munition: Patrone 9 mm x 19, 3. Munition: Patrone 9 mm x19, Schussentfernung: 10 m |
Waffe: MP 5 A3,Kal. 9 mm 1. Munition: 9 mm x 19, DM 11 2. Munition: Patrone 9 mm x 19, 3. Munition: Patrone 9 mm x19, Schusszahl: je Winkel 1 Schuss mit jeder Munitionsart Schussentfernung: 10 m |
Waffe: HK 33 SG 1, Munition: NATO – Patrone Schusszahl: je Winkel 1 Schuss mit Schussentfernung: 10 m |



