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 ALLGEMEINE HINWEISE - SPORTHALLEN

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Ballwurfsicherheit:

Als ballwurfsicher gelten Bauelemente, die mechanische Beanspruchungen durch Bälle ohne wesentliche Veränderungen der Elemente und ihrer Unterkonstruktion aushalten.

Uneingeschränkte Ballwurfsicherheit:

Uneingeschränkte Ballwurfsicherheit muss immer die Wandzone von 0 bis 2,00 m über Fußboden ausgebildet werden. Auch der Beschuss mit Hockeybällen darf nur leichte Beschädigungen auf der Oberfläche hinterlassen.

Eingeschränkte Ballwurfsicherheit:

Als eingeschränkt ballwurfsicher gelten alle im Wandbereich eingebauten Elemente (ab 2,00 m über OKFFB), die nur durch Hockeybälle beschädigt werden können.

 

Für Unterdecken genügt ebenfalls die eingeschränkte Ballwurfsicherheit. Es wird nie von ballwurffest, sondern immer nur von ballwurfsicher gesprochen.

Prüfgrundlagen:

DIN 18032, Teil 3 Prüfung der Ballwurfsicherheit. Die in DIN 18032 gestellten Anforderungen an die Ballwurfsicherheit beziehen sich immer auf die Gesamtkonstruktion, also Verkleidungselemente (z. B. Platte) und Unterkonstruktion.

Eine ballwurfsichere Platte für sich alleine gibt es nicht. Auch in Fällen, in denen die DIN 18032 vorgeschrieben wird, gilt sie grundsätzlich erst ab einer lichten Raumhöhe von 5,50 m. Auf diese lichte Raumhöhe sind auch die Ballwurfprüfungen abgestellt und können daher nicht auf niedrige Höhen übertragen werden.

Die Decke muss ballwurfsicher, d. h. bei allen mechanischen Beanspruchungen durch Handbälle und Fußbälle ohne wesentliche Änderungen der Oberflächeneigenschaften und der Unterkonstruktion dauerhaft sein.

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